Z-INA

Neue MiVo-HF: Alle Rahmenlehrpläne müssen per Ende 2022 neu genehmigt werden

Per 1. November 2017 ist die neue Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen nach MiVo-HF führen dazu, dass OdASanté und der Verband Bildungszentren Gesundheit Schweiz BGS alle Rahmenlehrpläne unter ihrer Trägerschaft bis spätestens Ende 2022 durch das SBFI neu genehmigen lassen müssen.

Vor einer neuerlichen Genehmigung eines Rahmenlehrplans überprüft die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission unter Einbezug der Praxis und der Schulen, ob und inwiefern Anpassungen vorgenommen werden sollen und präsentiert den beiden Vorständen von OdASanté und BGS entsprechende, konkrete Formulierungsvorschläge.

OdASanté und der BGS führen eine Mittelfristplanung, die eine Staffelung der Inkraftsetzung der neun Rahmenlehrpläne im Gesundheitsbereich unter ihrer Trägerschaft vorsieht und in der festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt welche Entwicklungskommission den entsprechenden Rahmenlehrplan überprüft und anpasst.

  • Die Rahmenlehrpläne MTR HF, DH HF sowie der Rahmenlehrplan NDS HF AIN, welche erst kürzlich inhaltlich überarbeitet aber noch gemäss alter MiVo in Kraft gesetzt worden sind, werden von der Geschäftsstelle von OdASanté im 2020 strukturell an die neue MiVo-HF angepasst. Die Neugenehmigung dieser Rahmenlehrpläne ist für Ende 2020 geplant.
  • Was den im September 2017 in Kraft getretenen Rahmenlehrplan BMA HF anbelangt, wird die zuständige Entwicklungskommission RLP BMA HF demnächst mit einem Antrag an die Trägerschaft gelangen, den Rahmenlehrplan BMA HF aufgrund umfassender struktureller und technologischer Veränderungen im Berufsfeld im 2020 zu überprüfen und anschliessend formal aber auch inhaltlich zu revidieren.
  • Der Rahmenlehrplan OT HF wird im 2020 revidiert und gleichzeitig an die neue MiVo angepasst. Die zuständige Entwicklungskommission stuft den Rahmenlehrplan OT HF basierend auf der im 2018 bei Praktikumsbetrieben und Bildungsanbietern durchgeführten Befragung grundsätzlich als aktuell ein, einzelne Abschnitte müssen jedoch inhaltlich revidiert werden. Die Neugenehmigung des Rahmenlehrplans OT HF erfolgt voraussichtlich Ende 2020.
  • Der Rahmenlehrplan Podologie HF wird von der zuständigen Entwicklungskommission im 2020 erstmals inhaltlich überprüft und anschliessend entsprechend angepasst. Die Neugenehmigung des Rahmenlehrplans Podologie HF erfolgt voraussichtlich Ende 2021.
  • Die Entwicklungskommission RLP Pflege HF ist derzeit dabei, die Überprüfung und Anpassung des Rahmenlehrplans – im Kontext übergeordneter Entwicklungen – zu planen. Allfällige Anpassungen am Rahmenlehrplan Pflege HF werden spätestens 2022 in Kraft gesetzt.
  • Die beiden Rahmenlehrpläne Aktivierung HF und Orthoptik HF werden im 2021 ein erstes Mal inhaltlich überprüft, so dass sie bis Ende 2022 vom SBFI ebenfalls neu genehmigt werden können.

Anerkennungsverfahren

Nach einer Änderung des Rahmenlehrplans überprüft das SBFI gemäss MiVo-HF Art. 22 die Anerkennung der darauf beruhenden anerkannten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien. Auf welche Bestandteile des Bildungsgangs sich das Anerkennungsverfahren zur Bestätigung der Anerkennung erstreckt, legt das SBFI auf Gesuch der für den betreffenden Rahmenlehrplan zuständigen Trägerschaft fest (siehe Leitfaden Erarbeitung und Revisionen von Rahmenlehrplänen für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen des SBFI). Inskünftig muss die Trägerschaft gemäss MiVo-HF Art. 9 innerhalb von sieben Jahren nach der Genehmigung beim SBFI die Erneuerung der Genehmigung beantragen, damit der Rahmenlehrplan seine Genehmigung nicht verliert. Das SBFI wird die Erneuerung der Genehmigung jeweils zum Anlass nehmen, die Auswirkungen der konkreten Änderungen auf die Anerkennung der betroffenen Bildungsgänge bzw. Nachdiplomstudien zu überprüfen (siehe Leitfaden Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen des SBFI).

Informationsanlass SBFI

Am 7. Mai 2020, vormittags, führt das SBFI in Bern einen Informationsanlass für höhere Fachschulen durch. Im Fokus dieses Anlasses steht die Umsetzung der total revidierten MiVo-HF. Der Anlass richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der höheren Fachschulen, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen der Arbeitswelt sowie der Kantone sind eingeladen, teilzunehmen.

eidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben, die auch die Weiterbildung betreffen. Bis 19 April sind alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten untersagt. Dieses Verbot gilt nach Auskunft des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auch für öffentliche und private Weiterbildungsanbieter. Bereits angesetzte Prüfungen dürfen nur mit strengen Schutzmassnahmen durchgeführt werden.

Die Z-INA bleibt daher bis zum 28. Juni 2020 für den Schulbetrieb geschlossen. Die Erreichbarkeit via Telefon und Mail wird sichergestellt.

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